Dohrn-Trading

EINKAUFSBEDINGUNGEN

 

Einkaufsgeschäfte der Fa. Dohrn Trading GmbH im Folgenden als Käufer bezeichnet, erfolgen aufgrund dieser Einkaufsbedingungen.

1. Auftragsbestätigungen des Verkäufers mit anderen Kaufbedingungen als diesen erkennen wir nicht an. Unsere Kaufbedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge.

2. Unsere Bestellungen sind für uns nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich oder per Telefax erteilt worden sind. Mündliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Bei nicht fristgemäßer Lieferung - auch unverschuldeter - sind wir nicht verpflichtet, eine Nachfrist zu setzen, sondern berechtigt, sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Teillieferungen dürfen wir behalten und im Übrigen vom Vertrag zurücktreten.

4. Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferte Ware den für ihren Vertrieb und ihre Verwendung geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht und nicht gegen Rechte Dritter verstößt.
Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung im gesetzlichen Umfang, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart worden ist. Der Verkäufer haftet in jedem Fall dafür, dass die Ware in verarbeitungsfähigem Zustand geliefert wird.
Da Mängel von uns meist erst bei der Verarbeitung festgestellt werden können, räumt der Verkäufer uns eine Rügensfrist von längstens 4 Wochen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung ein.
Bei einer berechtigten Reklamation ist der Verkäufer nach Wahl des Käufers entweder verpflichtet, die gelieferte Ware auf seine Kosten zurückzunehmen und den gegebenenfalls bereits bezahlten Kaufpreis oder Kaufpreisteile an den Käufer zurückzuzahlen, oder der Verkäufer ist verpflichtet, Ersatz für die mangelhafte, zurücknehmende Ware an den Käufer zu liefern. Der Verkäufer hat darüberhinaus alle nachweislich dem Käufer hierdurch entstandenen Folgeschäden und Kosten zu ersetzen.
Die Begleichung der Rechnung stellt keine Genehmigung der Lieferung und/oder Verzicht auf Mängelrüge dar.

5. Eigentumsvorbehalte für gelieferte Ware erkennen wir nicht an. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, seine Förderungen an Dritte abzutreten.

6. Jede unserer Bestellungen ist für sich zu fakturieren und mit unserem Auftragsdatum zu versehen. Die Rechnungen sind getrennt von der Ware zuzustellen.

7. Die Bezahlung der gelieferten Ware erfolgt jeweils 8 Tage nach Erhalt der Ware unter Abzug von 2% Skonto oder nach 30 Tagen rein netto Kasse, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Der Erfüllungsort für unsere Zahlungen ist Reinbek. Zahlungen erfolgen nach unserer Wahl durch Übersendung von Verrechnungsschecks oder durch Überweisung auf Bank-/Postscheckkonto. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist der Postabgangsstempel.

8. Der Erfüllungsort für Lieferungen des Verkäufers ist der Ort, an den er die Ware zu liefern hat.

Gerichtsstand ist Reinbek.

9. Änderungen dieser Einkaufsbedingungen und Abweichungen Hiervon bedürfen für ihre rechtliche Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Abänderung dieser Schriftformklausel ist nur schriftlich möglich.

10. Sollten eine der Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen in Kraft. Die unwirksamen Bedingungen sind durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bedingung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.